Die Region - Lauf und Umgebung
Der staatlich anerkannte Erholungsort Lauf (ca. 4.000 Einwohner), an der Badischen Weinstraße zwischen Baden-Baden und Offenburg, liegt verkehrsgünstig und trotzdem ruhig abseits vom Durchgangsverkehr am Westrand des nördlichen Schwarzwaldes. Zwischen Obstgärten, Rebbergen, Wiesen und Wäldern eingebettet bietet Lauf mit seinen landschaftlich schönen Seitentälern dem Gast eine abwechslungsreiche Ferienlandschaft in 200 bis 1.010 m Höhe. Lauf gehört zur Ferienregion Sasbachwalden.
Sehenswürdigkeiten in Lauf:
Burg Neu-Windeck: Spätstaufische Burg, Wahrzeichen von Lauf, um 1300 von den Herren von Windeck gebaut, die sich in eine Alt-Windecker und Neu-Windecker Linie spalteten. Seit 1585 ist die Burg nicht mehr bewohnt, 20 m hoher Bergfried
Schloß Aubach: Barockschlößchen aus dem 18. Jahrhundert
Alte Trotte im Alsenhof: die älteste Weintrotte Deuschlands. Renoviert und seit 1970 der Öffentlichkeit zugänglich. Das Trotthaus ist zur Besichtigung vom 1. Mai bis 31. Oktober jeden Sonn- und Feiertag von 14.00 - 18.00 Uhr geöffnet.
Konus - Busse und Bahnen im Schwarzwald gratis benutzen !
Wenn Sie bei uns übernachten, können Sie Busse und Bahnen kostenfrei nutzen (auch für längere Strecken).
Mit Ihrer Anmeldung bei Ihrem Gastgeber, erhalten Sie die Schwarzwald-Gästekarte (Kurkarte).
Die Gästekarte ist mit dem KONUS-Symbol versehen und wird damit - neben vielen anderen Leistungen - zum Freifahrschein. Sie zahlen lediglich die übliche Kurtaxe. Die KONUS-Gästekarte gilt im eingetragenen Zeitraum Ihres Aufenthaltes in allen Bussen und Schienenbahnen der teilnehmenden Verkehrsverbände als Fahrausweis.
Es gelten folgende Nutzungsbedingungen:
Nur vollständig ausgefüllte KONUS-Gästekarten sind in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis als Fahrausweis gültig. Die KONUS-Gästekarte gilt in allen Nahverkehrszügen gemäß der dortigen Regelung in der 2. Klasse, die Nutzung der 1. Klasse ist ausgenommen.
In welchem Gebiet ist KONUS gültig ?
Die KONUS-Gästekarte gilt als Fahrausweis auf den Strecken aller Busse und Bahnen innerhalb und zwischen den beteiligten Verkehrsverbünden. Ausgenommen sind IC und ICE-Verbindungen sowie die Nutzung von Bergbahnen.